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2023: Mehr Sparerfreibetrag – mehr Dividende

2023: Mehr Sparerfreibetrag – mehr Dividende

Auch mit dem neuen Jahr 2023 gibt es wieder einige Änderungen in allen Bereichen des täglichen Lebens. Eine positive Änderung betrifft vor allem uns Einkommensinvestoren bzw. generell auch jeden anderen Sparer und Anleger. Zum 01.01.2023 wird der Sparerfreibetrag von 801 € auf 1000 € je Person angehoben.

Was ist der Sparerfreibetrag?

Seit 2009 werden alle realisierten Einkünfte aus Kapitalerträgen pauschal mit 25% Abgeltungssteuer versteuert. Da es sich um einen pauschalen Steuersatz handelt, spricht man oft auch vom Sparerpauschbetrag. Zur Albgeltungssteuer kommen noch Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer dazu. Zu den Einkünften aus Kapitalerträgen gehören z.B. Zinsen, realisierte Gewinne aus Wertpapierhandel und auch Dividenden. Der Sparerfreibetrag betrug bis Ende 2022 noch 801 € je Person bzw. wer als Ehepaar steuerlich zusammenveranlagt ist, sogar 1602 €.

So waren Gewinne aus Kapitaleinkünften bis 801 € bzw. 1602 € steuerfrei. Erst bei Überschreitung dieser Grenze fiel auf den Gewinn die Abgeltungssteuer an. Wer also z.B. 500€ Dividenden pro Jahr aus Aktien oder ETFs erhielt, musste keine Abgeltungsteuer zahlen. Bei 1000 € Dividenden pro Jahr fiel eine Abgeltungssteuer auf die Differenz von 199 € (1000 € – 801 €) an. Der Steuerbetrag auf diese Differenz betrug damit ca. 50 €.

Was ändert sich am Sparerfreibetrag?

Die aktuelle Koalition erhöht erstmals seit Einführung des Euros den Sparerpauschbetrag von 801 € auf 1000 €. Für Ehepaare mit steuerlicher Zusammenveranlagung ändert sich der Betrag von 1602 € auf 2000 €. Demnach bleibt ab 2023 nominal mehr vom Kapitalertrag, wie z.B. Dividenden oder Zinseinkünften, als in den vorigen Jahren. Real gleicht diese Erhöhung leider nicht einmal die Inflation aus, denn rechnerisch verbleiben den Sparer pro Jahr nur ca. 50 € und einem Ehepaar nur ca.100 € mehr an Erträgen. Dennoch können wir uns ein Einkommensinvestoren über einen höheren verbleibenden Teil der Dividende freuen und diesen auch gegebenenfalls reinvestieren oder verkonsumieren.

sparerfreibetrag 2023

Wie nutze ich den Sparerfreibetrag?

Um den Freibetrag zu nutzen, sollte man bei seiner Bank, bei der man die entsprechenden Kapitalanlagen oder Spareinlagen hält, einen Freistellungsauftrag einreichen. Damit verhindert man, dass die Bank automatisch auf alle Einkünfte der Kapitalanlagen die Abgeltungssteuer abführt. Solange du unter dem Freibetrag bleibst, wird nach Aktivierung des Freistellungsauftrag, keine Abgeltungsteuer abgeführt. Dies meisten Broker bieten diesem Service der Freistellungsaktivierung auch online im persönlichen Portal.

Sollte man kein Freistellungsauftrag eingereicht haben oder man bei ausländischen Brokern seine Kapitalanlagen hält, so kann bzw. muss man die Kapitalerträge in seiner Steuererklärung angeben. In der Anlage KAP kann man die eingenommenen Kapitalerträge sowie die bereits abgeführte Abgeltungssteuer eintragen, so dass diese in der Steuerberechnung des Finanzamtes mitberücksichtigt wird. Somit erhält man zu viel bezahlte Abgeltungssteuer zurück oder muss, wie bei ausländischen Brokern, noch nicht bezahlte Abgeltungssteuer nachzahlen.

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